5 Tage/Woche Coworking | Clean Desk
Geschäftsbedingungen und Konditionen
Präambel
Der Impact Hub Tirol strebt nach einer impact-orientierten Wirtschaft und einer Gesellschaft, die das Übermorgen im Blick hat. Tirol soll dabei zum internationalen Hotspot für soziale und ökologische Innovation werden - für eine lebenswerte Region, jetzt und in der Zukunft.
Um diese Vision in die Realität umzusetzen, wollen wir eine diverse Community aus Personen und Organisationen aufbauen, die gemeinsam an diesem Ziel arbeitet, sich unterstützt, Ideen umsetzt und aktiv Zukunft gestaltet. Mit dieser Mitgliedschaft bist du Teil unseres gemeinsamen Weges.
Wir handeln auf Basis eines fairen Miteinanders, welches auf respektvollen Umgang und Achtsamkeit gegenüber unseren Partner:innen, Stakeholder:innen, Mitmenschen und der Umwelt beruht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen gibt es für den Streitfall, nicht für den Normalfall. Sie helfen, Klarheit zu gewinnen und schützen das gemeinschaftliche Vorhaben.
Es ist uns leider nicht gelungen, den Text in ausreichend einfacher und inklusiver Sprache zu formulieren. Wir arbeiten daran. Der Text ist aktuell im generischen Femininum formuliert, bezieht sich aber auf alle Menschen, die als natürliche oder juristische Person in der Lage sind, mit der Impact Hub Tirol GmbH in eine Geschäftsbeziehung einzutreten.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Der Impact Hub Tirol wurde gegründet, um Organisationen, Sozialunternehmerinnen und Personen, die mit im weitesten Sinne unternehmerischen Mitteln eine positive Wirkung für die Menschen und den Planeten erreichen wollen, neben inhaltlicher Unterstützung, jegliche Art Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die diese zum Arbeiten, Netzwerken, als Tagungsstätte und Treffpunkt nutzen können. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Impact Hub Tirol GmbH (nachfolgend IHT) und den Mitgliedern, Nutzerinnen und Vertragspartnerinnen (nachfolgend zusammengefasst als Nutzerinnen). Sie gelten insbesondere für alle Leistungen, die die IHT gegenüber den Nutzerinnen im Coworking-Space im 2. & 3.Stock in der Kulturbäckerei erbringt. Soweit Nutzerinnen Dritte in die Räumlichkeiten des IHT einladen, sind sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese Dritten ebenfalls die sich aus diesen AGB ergebenden Regelungen einhalten. Die Nutzerin haftet in diesem Fall gegenüber der IHT für die Handlung der von ihr eingeladenen Dritten wie für ihre eigenen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen von Nutzerinnen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihnen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall auch dann, wenn die Leistungen des IHT in Kenntnis entgegenstehender AGB der Nutzerin vorbehaltlos ausgeführt bzw. genutzt werden.
(3) Individuelle und ausdrückliche Vereinbarungen mit Nutzerinnen haben Vorrang vor diesen AGB. Die Vereinbarungen müssen in Textform per E-Mail oder schriftlich mit einer von IHT inhaltlich dafür zuständigen Person (Space-Management, Community-Management) oder der Geschäftsführung getroffen werden, mündliche Absprachen sind unwirksam.
§ 2 Mitgliedschaften
(1) Büromitgliedschaft: IHT stellt entsprechend der Anzahl der in das jeweilige Büro passenden Arbeitsplätze nach Arbeitsstättengenehmigung Tische, Stühle und Beleuchtung zur Verfügung. Zutrittsmedium für “24-7-Zugang”, Öko-Strom, Heizung, Internetzugang mittels WLAN und freie Nutzung von Telefonboxen nach dem ausgeschriebenen Nutzungskonzept sind inbegriffen. Berechtigung zur Überbuchung des Büros um weitere Arbeitsplätze mit Büro-Zusatz-Mitgliedschaft.
(2) Büro-Zusatz-Mitgliedschaft: Berechtigung zur Nutzung der Infrastruktur und Services im Zusammenhang mit der jeweils gebuchten Büromitgliedschaft gemäß § 2 (1). Die Nutzung von Arbeitsplätzen im Co-Working-Bereich ist ausgeschlossen. Ein Zuwiderhandeln führt zwingend zu einer Nachzahlung, in Form einer Co-Working-Mitgliedschaft für diesen Monat und kann darüber hinaus zum Entzug der Mitgliedschaft führen. Die Büro-Zusatz-Mitgliedschaft ist nur in Verbindung mit einer Büromitgliedschaft buchbar.
(3) Co-Working-Fix-Desk-Mitgliedschaft: Nutzungsberechtigung für einen expliziten und exklusiven Arbeitsplatz bestehend aus Tisch, Stuhl, Beleuchtung, Öko-Stromanschluss und Zugang zum Internet mittels WLAN. Zutrittsmedium für “24-7-Zugang” und die freie Nutzung von Telefonboxen nach dem ausgeschriebenen Nutzungskonzept sind inbegriffen.
(4) Co-Working-Clean-Desk-Mitgliedschaft: Nutzungsberechtigung für wechselnde Arbeitsplätze im Co-Working-Bereich bestehend aus Tisch, Stuhl, Beleuchtung, Öko-Stromanschluss und Zugang zum Internet mittels WLAN. Freie Nutzung von Telefonboxen nach dem ausgeschriebenen Nutzungskonzept sind inbegriffen.
Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines Arbeitsplatzes, die Nutzerin kann lediglich zwischen den verfügbaren, noch nicht von einer anderen Nutzerin besetzten, Plätzen wählen.
(5) Co-Working-Clean-Desk-Teilzeit-Mitgliedschaft: Nutzungsberechtigung für wechselnde Arbeitsplätze im Co-Working-Bereich während der Öffnungszeiten bestehend aus Tisch, Stuhl, Beleuchtung, Öko-Stromanschluss und Zugang zum Internet mittels WLAN. Freie Nutzung von Telefonboxen nach dem ausgeschriebenen Nutzungskonzept sind inbegriffen. Diese Mitgliedschaft gibt es mit unterschiedlichem Zeitkontingent. Dieses kann über die Nutzerinnen-Verwaltungs-Software gebucht werden.
Es besteht die Möglichkeit nach Absprache und schriftlicher Bestätigung vom IHT, die gebuchten Tage auch in Halbtagen zu konsumieren. Dabei wird 13:00 Uhr als Trennzeit herangezogen. Jede zuvor genutzte Zeit wird als ganzer Halbtag (Vormittag) und jede danach genutzte Zeit wird als ganzer Halbtag (Nachmittag) verbucht. Zum Beispiel: Ankommen 12:00 Uhr und gehen um 14:00 Uhr ist ein ganzer Tag; 13:00 Uhr kommen und 19:00 Uhr gehen ist ein Halbtag.
(6) Tageskarten: Auf einen Kalendertag, zeitlich beschränkte Nutzungsberechtigung während den Öffnungszeiten für einen Arbeitsplatz im Co-Working-Bereich bestehend aus Tisch, Stuhl, Beleuchtung, Öko-Stromanschluss und Zugang zum Internet mittels WLAN. Freie Nutzung von Telefonboxen nach dem ausgeschriebenen Nutzungskonzept sind inbegriffen. Punkte § 3 a-c & f-h sind explizit ausgeschlossen.
(7) Global Passport: Für Maker und Mitglieder anderer Impact Hubs besteht die Möglichkeit, bis zu drei Mal im Jahr kostenfrei eine Tageskarte im IHT zu konsumieren. Dazu ist eine Vorabanmeldung über das Formular auf der Impact Hub Global Website (https://impacthub.net/passport/) zwingend notwendig.
§ 3 Leistungen der IHT
(1) Der IHT stellt den Nutzerinnen, je nach Tarif, die folgenden Grundleistungen inklusiv zu ihrer Mitgliedschaft zur Verfügung:
Persönliche Ansprechperson, die sich in ihrem möglichen Rahmen um die Anliegen der Nutzerin kümmert.
IHT stellt eine Space- oder Community-Managerin zur Verfügung, die sich um die berechtigten Anliegen der Nutzerin kümmert. Die Mitarbeiterin ist dabei nicht als zusätzliche Arbeitskraft der Nutzerin zu verstehen, sondern steht lediglich für Auskünfte und Anliegen, die im Rahmen dieser Vereinbarung aufkommen, zur Verfügung. Die Nutzerin wird nach Kontaktaufnahme via Telefon oder E-Mail eine Rückmeldung innerhalb von längstens zwei Werktagen zugesichert. Eingeschränkte Erreichbarkeiten werden der Nutzerin in geeigneter Weise kommuniziert.
Onboarding-Gespräch, bei dem der Nutzerin der Impact Hub und seine Leistungen vorgestellt werden.
IHT nimmt jedes Mitglied und jede Nutzerin über ein Onboarding-Gespräch auf. Die Nutzerin hat das Recht ein solches Gespräch nach 4 Wochen einzufordern, sollte sich der IHT aus welchen Gründen auch immer nicht proaktiv darum gekümmert haben.
Präsenz auf ausgewählten Kanälen des Impact Hub.
IHT kommuniziert die Vielfalt seiner Community und die einzelnen Nutzerinnen und Mitglieder in geeigneter Form auf unterschiedlichen online und offline Medien. Die Nutzerin zeigt sich mit dieser Bewerbung mit dem Abschluss dieser Vereinbarung einverstanden.
Uneingeschränkter Zugang zu allen Community-Events. Davon ausgenommen sind größere Events und Programme, die zusätzlich zu den Community-Events stattfinden
Community-Events werden regelmäßig von Mitarbeiterinnen des IHT oder als Self-organized Events der Nutzerinnen und Mitglieder angeboten. Die Nutzerin hat uneingeschränkt Zugang zu diesen Events. Sollte es aus bestimmten Gründen limitierte Plätze in einem Event geben, so hat die Nutzerin kein automatisches Anrecht auf so einen Platz.
Abonnement und Nutzung des IHT internen und externen Newsletters
Die Nutzerin wird mit Zustimmung dieser Vereinbarung automatisch in den Newsletter aufgenommen. Über diesen Newsletter wird sie laufend mit Informationen versorgt. Sie hat das Recht, den Newsletter abzubestellen. Der IHT hat nicht die Pflicht, die Informationen auf einem anderen Weg der Nutzerin zugänglich zu machen.
Virtueller Zugang zu allen IHT Mitgliedern über eine gemeinsame Plattform
Die Nutzerin hat das Recht, die von IHT zur Verfügung stehenden Kanäle zu nutzen, um sich mit anderen Mitgliedern und Nutzerinnen auszutauschen. Dabei sind die jeweiligen Verhaltensregeln der Kanäle zu berücksichtigen. IHT übernimmt keine Haftung für den Erfolg der eigenen Netzwerktätigkeiten der Nutzerin.
Global Passport vom Impact Hub
Als Mitglied des IHT ist die Nutzerin berechtigt, jedes Jahr in jedem anderen Hub bis zu drei Tage kostenlos einen Tagespass im Co-Working-Space zu nutzen. Die Nutzerin ist verpflichtet, sich mindestens 5 Werktage vor der beabsichtigten Nutzung über das Formular der Impact Hub Global Website (https://impacthub.net/passport/) anzukündigen. Das Angebot ist nur nutzbar, wenn es noch einen freien Platz im jeweiligen Impact Hub gibt. Der IHT haftet nicht für dieses Angebot.
Aktives Matchmaking zu Fähigkeiten, Expertise & Partnerinnen
Der IHT unterstützt die Nutzerin in ihrem geschäftlichen Vorankommen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt der IHT dabei auch mit Vernetzung.
Mitnutzung von ausgewiesenen Gemeinschaftsräumen und einer Teeküche
Die Nutzerin ist dazu berechtigt, sämtliche Gemeinschaftsräume mitzunutzen. Die Nutzerin verpflichtet sich dazu, mit Gemeingut solidarisch und nachhaltig zu wirtschaften.
Zugang zum IHT während den Öffnungszeiten
Die Nutzerin kann den Space des IHT während den Öffnungszeiten so oft betreten und verlassen, wie es ihr beliebt.
WLAN-Nutzung
Die Nutzerin hat das Recht zu einem unlimitierten Internetzugang mittels WLAN.
(2) Der IHT stellt den Nutzerinnen, je nach Tarif/Mitgliedschaft, die folgenden Leistungen nach Aufpreis zur Verfügung. Diese Leistungen sind nur in Kombination mit einer gültigen Mitgliedschaft zu genießen.
Möglichkeit einer nicht-automatisierten Rechnungslegung und Bezahlung ohne SEPA-Lastschriftmandat.
Die Nutzerin kann auf individuelle Rechnungslegungen und die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages per einzelnen Überweisungen bestehen. Der IHT verrechnet dafür eine vorab kommunizierte Verwaltungsgebühr.
Möglichkeit, die Geschäftsadresse unter c/o Impact Hub Tirol, Dreiheiligenstraße 21a, 6020 Innsbruck zu registrieren oder Post und Pakete an die Adresse schicken zu lassen.
Aufgrund der Fülle an Postsendungen sind Nutzerinnen verpflichtet, ihre Post regelmäßig abzuholen - mindestens einmal pro Woche. IHT behält sich vor, Post, die nicht abgeholt wurde, nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung und Fristsetzung zur Abholung von einer Woche zu vernichten. Ausnahmen davon können nur bei einer schriftlichen Verständigung über eine längere Abwesenheit gemacht werden.
Die Nutzerin hat nach Beendigung der Mitgliedschaft umgehend Sorge zu tragen, dass die Geschäftsadresse abgemeldet wird und kein Postverkehr mehr aufrecht bleibt. Der IHT hält sich vor, für jedes eingehende Poststück oder Paket Verwaltungsgebühren zu verrechnen.
Erhalt eines Zugangsmediums, das den Zutritt auch außerhalb der Öffnungszeiten des IHT ermöglicht.
IHT behält sich das Recht vor für die Ausgabe eines Zugangsmediums eine Kaution zu verlangen, die im Falle von Diebstahl, Verlust oder Schaden einbehaltet werden kann. Pro Person und Mitglied wird maximal 1 Zugangsmedium ausgegeben.
Nutzung des Druckers & Scanners
Die Nutzerin ist berechtigt, das Druck- und Scan-Gerät zu benutzen. Dafür werden je nach Kopie Gebühren fällig, die am Drucker zum jeweiligen Zeitpunkt kundgemacht sind. Diese Gebühren können entweder direkt vor Ort in bar bezahlt werden oder pauschal auch über die Nutzerinnen-Verwaltungs-Software beglichen werden. Eine Druckpauschale berechtigt nicht zum “all-you-can-print”-Konsum, sondern soll lediglich die Bezahlung vereinfachen.
Nutzung der Kaffeemaschinen
Nutzerinnen haben das Recht, Kaffeemaschinen in den Gemeinschaftsräumen zu verwenden. Pro Kaffee wird ein Kostenersatz verlangt, der in seiner Höhe geeignet kundgemacht ist. Dieser kann entweder direkt vor Ort in bar bezahlt werden oder pauschal auch über die Nutzerinnen-Verwaltungs-Software gebucht werden. Eine Kaffeepauschale berechtigt nicht zum “all-you-can-drink”-Konsum, sondern soll lediglich die Bezahlung vereinfachen.
Nutzung von Seminarräumen und Meetingräumen unter Vorteilspreisen
Die Anmietung der Räumlichkeiten erfolgt über das Buchungssystem der Homepage des IHT www.impacthub.tirol oder tirol.impacthub.net oder über die jeweilige Nutzerinnen-Verwaltungs-Software. Der Nutzungsvertrag über die Räumlichkeiten kommt erst durch eine Buchungsbestätigung des IHT wirksam zustande.
Die Räume haben vor und nach der Nutzung auf ihre Funktionsweise kontrolliert zu werden. Tische und Oberflächen müssen nach der Benutzung gereinigt werden und sämtliches Geschirr in die dafür vorgesehene Ablage in der Teeküche oder sonstwo verräumt werden. Bei Zuwiderhandeln behält sich der IHT vor einzelne Nutzerinnen das Recht der Buchung dieser Zusatzleistung zu verwehren. Eine anteilige Kostenrückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Nutzung von Telefonboxen
Die Anmietung der Telefonboxen erfolgt über das Buchungssystem der Homepage des IHT www.impacthub.tirol oder tirol.impacthub.net oder über die jeweilige Nutzerinnen-Verwaltungs-Software. Der Nutzungsvertrag über die Räumlichkeiten kommt erst durch eine Buchungsbestätigung des IHT wirksam zustande.
Es besteht die Möglichkeit, freie Telefonboxen auch spontan zu nutzen. Eine Telefonbox steht den Nutzerinnen immer für eine spontane Nutzung zur Verfügung. Die gebuchten Zeiten werden jeden Tag von IHT ausgehängt und Nutzerinnen haben die Möglichkeit, in der freien Zeit die Telefonboxen zu verwenden. Die Nutzerinnen haben äußerste Sorge zu tragen, dass es zu keinen Nutzungskonflikt mit den Vorab-Buchungen kommt.
Die Räume haben vor und nach der Nutzung auf ihre Funktionsweise kontrolliert zu werden. Oberflächen müssen nach der Benutzung gereinigt werden und sämtliches Geschirr in die dafür vorgesehene Ablage in der Teeküche oder sonstwo verräumt werden. Bei Zuwiderhandeln behält sich der IHT vor einzelne Nutzerinnen das Recht der Buchung dieser Zusatzleistung zu verwehren. Eine anteilige Kostenrückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Vorteilspreise für alle professionelle Events des IHT (z.Bsp: Alpine Impact Days)
Unter professionellen Events versteht der IHT alle Veranstaltungen, die nicht im Auftrag eines Dritten oder zum regulären Community-Angebot gehören. Die Höhe des Rabatts für Mitglieder kann der IHT für jedes Event individuell gestalten. Es gibt für Mitglieder kein Anrecht auf die Teilnahme an den Veranstaltungen, insbesondere aus Kapazitätsgründen und wirtschaftlichen Gründen. Um diese Vorteilspreise in Anspruch zu nehmen, muss am Tag der Veranstaltung die Mitgliedschaft aufrechterhalten und kein schwerwiegender Zahlungsverzug vorliegen.
Schließfächer
Nutzerinnen haben die Möglichkeiten zur Lagerung ihrer persönlichen Gegenstände abschließbare, im Co-Working-Bereich befindliche Spinde für einen Aufpreis zur Mitgliedschaft zu buchen. Für etwaige Schlüssel behält sich IHT das Recht vor, für die Ausgabe eine Kaution zu verlangen, die im Falle von Diebstahl, Verlust oder Schaden einbehalten werden kann.
Technisches Equipment
Nutzerinnen haben die Möglichkeiten technisches Equipment vom IHT für einen Aufpreis zur Mitgliedschaft zu leihen. IHT behält sich das Recht vor, für die Ausgabe eine Kaution zu verlangen, die im Falle von Diebstahl, Verlust oder Schaden einbehalten werden kann.
§ 4 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag beginnt ab Aufnahme bzw. ab einem vereinbarten Datum zu laufen.
(2) Die Büro-Mitgliedschaft gemäß § 2 (1) läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit von beiden Seiten mit 4 (vier) Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Die Mitgliedschaften gemäß § 2 (2-5) laufen auf unbestimmte Zeit. Sie können von beiden Seiten mit 1 (einem) Monat Kündigungsfrist gekündigt werden.
(3) Die Leistungen gemäß § 3 sind an eine laufende Mitgliedschaft gekoppelt. Sie haben damit die gleiche Laufzeitregelung wie die jeweilige Mitgliedschaft. Dies gilt besonders für Ermäßigungen von Seminar- & Meetingräume, Telefonboxen und Schließfächer.
(4) Die Kündigung erfolgt über die jeweilige Nutzerinnen-Verwaltungs-Software.
(5) Soweit sich die Nutzerin zur Zahlung des Jahresbeitrages im Ganzen entschlossen hat gemäß § 5 (2) ist eine Kündigung nur zum jeweiligen Ende des 12-monatigen Zeitraums und mit mindestens 2 (zwei) Monaten Vorlauf möglich.
(9) Kündigungen vor Inkrafttreten der Nutzungs- oder Mitgliedsverträge sind ausgeschlossen.
(10) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Der IHT kann Mitgliedschaften und Teilleistungen aus wichtigem Grund kündigen.
Ein von der Nutzerin zu vertretender wichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn:
a) die Nutzerin sich mit der Zahlung von einem Monatsanteil in Verzug befindet und diesen Gesamtbetrag auch nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der nach Verzugseintritt versandten Mahnung ausgeglichen hat (nachfolgend: „erheblicher Zahlungsverzug“). Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Gesamtbetrag vollständig vor Erklärung der Kündigung ausgeglichen wurde, es sei denn, dass die Nutzerin sich innerhalb der letzten 12 Monate vor Entstehung des erheblichen Zahlungsverzugs schon einmal in erheblichem Zahlungsverzug befand und der aktuelle Ausgleich des Gesamtbetrages nicht länger als einen Monat zurückliegt,
b) und/oder die Nutzerin die Nutzungsbedingungen nachhaltig oder schwerwiegend verletzt.
c) und/oder die Nutzerin ihre Geschäftstätigkeiten soweit abändert, dass sie nicht mehr mit den Werten des IHT einhergeht.
(11) Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund werden die bereits verauslagten Mitgliedsbeiträge/Nutzungsbeiträge nicht erstattet.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Aufnahme der Nutzerin als Mitglied verpflichtet diese zur monatlichen Zahlung der in Anspruch genommenen Leistungen.
(2) Sollte die Nutzerin eine über 12 Monate laufende Mitgliedschaft beantragt haben, so hat sie die Möglichkeit, den auf 12 Monate anfallenden Mitgliedsbeitrag insgesamt nach Rechnungsstellung zu zahlen. In diesem Fall reduziert sich der zu zahlende Beitrag auf die Summe von 11 Monatsbeiträgen.
(3) Der Mitgliedsbeitrag, die Nutzungsentgelte, Verzugszinsen und Mahnspesen können in jedem Kalenderjahr einmalig in angemessenem Umfang an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen der Energie-& Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer oder Beschaffungspreise angepasst werden. Bei Erhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenserhaltungskosten wesentlich übersteigen, steht der Nutzerin ein Kündigungsrecht zu.
(5) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden und auf die Leistungen zu erhebender Umsatzsteuer. Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Nutzerinnen-Verwaltungs-Software oder auf der Website bekannt gemacht sind.
(6) Die Bezahlung erfolgt über die Erteilung eines SEPA-Basis-Mandat (Lastschrift) seitens der Nutzerin. Der Einzug der Lastschrift erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Die Nutzerin sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Soweit die Nutzerin den IHT ermächtigt hat, das vereinbarte Entgelt per Lastschrift einzuziehen, kann die Nutzerin die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
(7) Über das SEPA-Lastschrift-Mandat hinaus kann die Nutzerin aus weiteren Zahlungsmethoden wählen. IHT behält sich vor, unter bestimmten Umständen und/oder für bestimmte Leistungen eine Zahlungsmethode vorzugeben.
(8) Sollte die Nutzerin eine andere Zahlungsmethode als das SEPA-Lastschrift-Mandat auswählen, so muss der IHT für den zusätzlichen Controlling-Aufwand eine Pauschalsumme verrechnen. Diese Möglichkeit wird explizit als Zusatzleistung § 3 (2) a) angeführt.
(9) Sämtliche Bankgebühren, Transaktionskosten und Bearbeitungskosten, die aus der Begleichung der Rechnungen per Überweisung oder durch Chargebacks bzw. Rücklastschriften entstehen, gehen zulasten der Nutzerin. Das gilt nicht für Transaktionsgebühren, die bei einem Payment-Service-Provider für reguläre Zahlungen entstehen und dem IHT als Händlerin berechnet werden.
(10) Die Zahlung sämtlicher Entgelte ist jeweils innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung bei der Nutzerin zur Zahlung fällig. Soweit Zahlungen monatlich zu leisten sind, werden diese jeweils in den ersten zehn Werktagen eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Für die Wahrung der Frist ist der Zahlungseingang bei der IHT entscheidend.
(11) Buchungen im Sinne der kostenpflichtigen Zusatzleistungen $ 3 (2) können bis zu 3 Wochen vor der Anmietung kostenfrei storniert werden, bis zu 7 Tage vor Anmietung fällt eine Stornogebühr von 50% des bestellten Auftragsvolumen an. Nach diesem Zeitraum ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
(12) Bei Zahlungsverzug behält sich der IHT das Recht vor, Verzugszinsen in der Höhe von 2,0 % p.m. zuzüglich MwSt. und Mahnspesen in der Höhe von EUR 40,00 in Rechnung zu stellen.
§ 6 Nutzungsregeln und Hausordnung
(1) Der Space vom IHT steht seinen Nutzerinnen mindestens Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Öffnungszeiten) zur Verfügung. Nutzerinnen, deren Tarif oder Vereinbarung eine Nutzung über diesen Zeitraum hinaus vorsieht, erhalten ein Zugangsmedium.
(2) Der Space des IHT ist an öffentlichen Feiertagen geschlossen. Nutzerinnen mit Zugangsmedium steht die Nutzung frei. Eine Rückerstattung der Gebühren für die Schließung an Feiertagen ist ausgeschlossen.
(3) Der Space des IHT wird von Mitarbeiterinnen des IHT geleitet. Während der Öffnungszeiten sind Mitarbeiterinnen vor Ort. Die Nutzerinnen unterliegen während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten des gesamten Hauses in der Dreiheiligenstraße 21a dem Hausrecht des IHT, dieses wird von den Mitarbeiterinnen ausgeübt. Deren Weisungen und Anordnungen ist Folge zu leisten. Die Mitarbeiterinnen sind insbesondere berechtigt, den Nutzerinnen beim Bestehen eines Zahlungsverzuges den Zugang zum Space des IHT zu verweigern. Sollte eine solche Zugangsverweigerung beabsichtigt sein, wird die Nutzerin 2 Wochen im Voraus hierüber schriftlich per E-Mail benachrichtigt. Ansonsten kann kein solches Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
(4) Die Arbeitsplätze dürfen von den Nutzerinnen nur für die in § 1 beschriebenen Zwecke genutzt werden, es sei denn, vor Nutzung wurde eine hiervon abweichende Vereinbarung mit dem IHT in Textform geschlossen.
(5) Einbringen von eigenen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen ist nur den Nutzerinnen der Büro- und Büro-Zusatzmitgliedschaften gemäß § 2 (1-2) möglich. Die Nutzerin ist verpflichtet, bei Beendigung des Mitglieds- bzw. Nutzungsvertrags sämtliche von ihr eingebrachten Gegenstände auf eigene Kosten zu entfernen. Sollte die Basisausstattung in der Zwischenzeit entfernt werden, ist dafür der IHT zuständig, der dies kostenpflichtig für die Nutzerin erledigt. Die durch die Lagerung der Basisausstattung entstandenen Kosten trägt ebenso die Nutzerin.
(6) Telefonate und andere Gespräche dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten geführt werden.
(7) Der vom IHT der Nutzerin zur Verfügung gestellten technische Gegenstände (z.B. Flatscreens, Projektoren) und sonstige Einrichtungsgegenstände befinden sich in einem einwandfreien Zustand. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird der dafür verantwortlichen Nutzerin berechnet.
(8) (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen und Veränderungen der Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch IHT durch die Nutzerin auf deren Kosten zulässig. Auf Verlangen von IHT ist die Nutzerin zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch der Nutzerin besteht nicht – auch dann nicht, wenn IHT auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch IHT zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch die Nutzerin einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt die Nutzerin.
(9) Nach Ablauf der Nutzungszeit sind die Nutzerinnen der Co-Working-Bereiche verpflichtet, den von ihnen genutzten Platz vollumfänglich zu räumen und sauber zu hinterlassen. Dies gilt vor allem für die Co-Working-Clean-Desk und Co-Working-Teilzeit-Mitgliedschaften nach jeder Nutzung, heißt: täglich.
(10) Untervermietungen und Weitergabe von Mitgliedschaften sind grundsätzlich untersagt.
(11) Die Nutzung des gesamten Hauses in der Dreiheiligenstraße 21a zum Zwecke der Übernachtung ist explizit ausgeschlossen und führt direkt zum Entzug der Mitgliedschaft.
(12) IHT darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit der Nutzerin, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung der Nutzerin und keiner Fristsetzung. Die Nutzerin ist verpflichtet, ihren Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen.
§ 7 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Der Nutzerin ist bekannt, dass sich die Arbeitsplätze in der Regel in Großraumbüros befinden und nicht separat verschließbar sind. Die Ausnahme bilden Büro-Mitgliedschaften und Büro-Zusatz-Mitgliedschaften. Die Nutzerin hat vor Beginn der Nutzung den Arbeitsplatz und die ihr überlassene technische Ausstattung zu prüfen. Reklamationen müssen innerhalb von einer Stunde ab Nutzungsbeginn der an diesem Tag vor Ort anwesenden Mitarbeiterin des IHT mitgeteilt werden, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
(2) Sind weitere Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, so sind die festgestellten Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Ist eine unverzügliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis für eine Benachrichtigung ausgeräumt ist.
(3) Die Nutzerin hat sämtliche Einrichtungsgegenstände und sämtliches, ihr zur Nutzung überlassenes technisches Equipment pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in einem Zustand angemessener vertraglicher Nutzung zurückzugeben. Soweit die Nutzerin den Arbeitsplatz nicht nach Ablauf des Nutzungsverhältnisses unverzüglich herausgibt, haftet sie für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind. Die Nutzerin hat die für den Zeitraum der verspäteten Übergabe anfallenden Nutzungsgebühren zu tragen.
(4) Der IHT übernimmt keine Haftung für die seitens der Nutzerin eingebrachten Gegenstände. Die Nutzerin hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen Zugriff auf die von ihr eingebrachten Gegenstände jeder Art haben.
(5) Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen und die deliktische Haftung sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Nutzerin oder eines Gastes, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie bei dem Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit wird für jeden Grad des Verschuldens gehaftet, die Haftung ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
(7) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt für Pflichtverletzungen durch Mitarbeiterinnen oder Erfüllungsgehilfinnen entsprechend.
(8) Soweit eine Haftung für Schäden nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Lieferung bzw. Leistung. Diese Frist gilt nicht, wenn wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gehaftet wird.
(9) Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmerinnen, Mitarbeiterinnen, Vertreterinnen und Erfüllungsgehilfinnen.
(10) Die Nutzerin verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die österreichischen Gesetze auch im Datenverkehr über IHT und Gesetzesverstöße unverzüglich an IHT zu melden. Die Nutzerin allein ist verantwortlich für alle ihre Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
(11) IHT übernimmt keinerlei Verantwortung für die Sicherheit und Datensicherheit seines Netzwerks (oder die Verbindung zum Internet). Die Nutzerin hat diesbezüglich selbst für die entsprechende Datensicherheit ihres Computers und der Internetverbindung zu sorgen. IHT übernimmt weiter keine Verantwortung dafür, dass die Netzwerk- und Internetkapazität ausreichend ist oder zu jeder Zeit ohne Unterbrechung zur Verfügung steht.
(12) Die Nutzerin ist verpflichtet, ihre persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die IHT übernimmt keine Haftung für den Missbrauch dieser.
(13) IHT übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzerinnen sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch die Nutzerin. Die Nutzerin ist dafür verantwortlich, dass Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu IHT unterbleiben. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält die Nutzerin IHT von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Nutzerin ersetzt IHT die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwältinnengebühren für den Fall, dass IHT von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(14) IHT übernimmt keine Haftungen, die einer Nutzerin durch einen etwaigen Verstoß gegen das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz o.ä. entsteht.
(15) IHT übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Benutzerin durch (zeitweisen) Stromausfall entsteht.
(16) Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzerinnen.
§ 8 Zugang
(1) Der Zugang ist grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten des IHT erlaubt.
(2) Für Nutzerinnen, die laut ihrer Mitgliedschaft oder durch den Erwerb einer Zusatzleistung ein Zugangsmedium erhalten, ist der Zugang auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
(3) Die Weitergabe des Zugangsmediums ist strikt untersagt.
(4) IHT, der Vermieter und die Hauseigentümer, bzw. in deren Namen handelnde Personen sind berechtigt, die gesamten Räumlichkeiten während der üblichen Bürozeiten zu betreten, soweit dies insbesondere zu Zwecken von Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist.
§ 9 Schließungen
(1) Der IHT ist in Ausnahmefällen berechtigt, das gesamte Haus oder Teile davon für Veranstaltungen von sich selbst und Nutzerinnen und deren Gästen zu schließen. Die Nutzerin ist dann verpflichtet, ihren Arbeitsplatz im Co-Working-Bereich zur Verfügung zu stellen.
(2) Der IHT ist ebenfalls berechtigt, aufgrund von erforderlichen Wartungs-, Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen. Die Schließzeiten und Schließumfänge werden auf das erforderliche Minimum begrenzt und der Nutzerin mit einer Frist von 14 Werktagen angekündigt, sollte es sich nicht um eine Notmaßnahme handeln.
(3) Schließungen sind ebenfalls aufgrund von behördlichen Auflagen oder Katastrophen und katastrophen-ähnlichen Ereignissen möglich.
(4) Soweit die Ursache für die vorübergehende Schließung die in § 9 (1-3) genannten Gründe sind, haben die Nutzerinnen keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Mitgliedsbeiträge bzw. Nutzungsentgelte für den Zeitraum der Schließung.
(5) IHT hat den Nutzerinnen unverzüglich über bevorstehende Schließungen in Textform (z.Bsp. Textnachricht auf einen Messenger-Dienst) zu informieren und den Grund sowie die voraussichtliche Dauer anzugeben.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die IHT speichert und verwendet Daten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und der Nutzung ihrer Leistungen in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz.
(2) Die Datenschutzerklärung, die auf der Website des IHT unter dem Punkt „Datenschutz“ aufgerufen werden kann, erteilt darüber Auskunft, an welchen Stellen während der Nutzung der Website und bei der Inanspruchnahme der Leistungen des IHT Informationen von den Nutzerinnen erhoben werden und wie diese genutzt werden.
(3) Mit einer gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung erklärt die Nutzerin ihr Einverständnis zur Verwendung ihrer für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Die Nutzerin verpflichtet sich, sämtliche Informationen zur Geschäftstätigkeit anderer Nutzerinnen vertraulich zu behandeln. Davon ausgenommen sind lediglich Informationen, die von anderen Nutzerinnen explizit zur Weitergabe genannt wurden.
(5) Die Nutzerin verpflichtet sich, proaktiv die Vertraulichkeit der Geschäftstätigkeit anderer Nutzerinnen zu schützen, indem sie frei herumliegende Unterlagen und Datenträger unverzüglich dem IHT Team zur Aufbewahrung übergibt.
(6) Die Nichteinhaltung der Datenschutz- und Vertraulichkeitsregeln sind ein schwerwiegender Verstoß gegenüber dem Vertrauen des IHT und den anderen Nutzerinnen und kann zu einem unmittelbaren Hausverbot mit sämtlichen Konsequenzen führen.
§ 11 Vertragsänderungen und Anpassungen
(1) Die IHT behält sich das Recht vor, diese AGB in angemessenem zeitlichen Rahmen zu aktualisieren und anzupassen. Die IHT wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen.
(2) Die Änderung der AGBs hat die Nutzerin unverzüglich in geeigneter Form bekannt gemacht zu werden.
(3) Die Zustimmung der Nutzerin gilt als erteilt, sofern er ihre Ablehnung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderung angezeigt hat.
(4) Die Administration der gebuchten Leistungen, wie beispielsweise Kündigungen, oder Tarifwechsel erfolgt soweit möglich über die jeweilige Nutzerinnen-Verwaltungs-Software.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der Nutzerin nur zu, wenn ihre Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
(2) Nutzerinnen sind nicht berechtigt, an von leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
(3) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Innsbruck.
(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich; insbesondere die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist die Landeshauptstadt Innsbruck. Der IHT hat jedoch die Wahl, die Nutzerin auch an ihrem Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
(6) Eine Weitergabe der Mitgliedschaft ist nicht möglich.
(7) Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einen Mietvertrag dar. Diese Vereinbarung enthält alle Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand.
(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Innsbruck, am 25. November 2024
Für die Impact Hub Tirol GmbH
Die beiden Geschäftsführer
Alexander Auer
Johannes Völlenklee
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